WILDLIEB – Zertifiziert nach EU-Öko-Verordnung

WILDLIEB – Zertifiziert nach EU-Öko-Verordnung

Derzeit fallen wild lebende Tiere nicht in den Bereich der EU-Öko-Verordnung. „Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologisch/biologischer Produktion stammend.“ Damit dürfen die Bezeichnungen „BIO“ und „ÖKO“ (geschützte Begriffe) für Fleisch von wild lebenden Tieren nicht verwendet werden.

 Seit Januar 2022 ist es möglich sich als Hersteller von Wildprodukten nach EU-Öko-Verordnung zertifizieren zu lassen. Was genau bedeutet das?

Für verarbeitende Produkte mit Bio-Zutaten, deren Hauptzutat aus der Jagd stammt gelten folgende Regeln: Das Produkt darf nicht als BIO-Produkt ausgewiesen werden und somit die Bezeichnung „BIO“ nicht verwenden, damit ist auch die Kennzeichnung mit dem EU-BIO-Logo nicht erlaubt. Jedoch dürfen Hersteller auf die biologische Produktion hinweisen und ihre BIO-Zutaten entsprechend benennen.

 Wir möchten uns nicht nur verantwortungsvoll um Tierwohl und Bestandsschutz kümmern, sondern auch darauf hinweisen, dass uns die biologische Produktion wichtig ist. Aus diesem Grund haben wir uns in 2022 nach EU-Öko-Verordnung zertifizieren lassen und können mit Stolz berichten, dass wir diesen umfangreichen Prozess erfolgreich abgeschlossen haben.

 WILDLIEB – weil´s wild werden muss!